Personalausgabenbudgetierung (PAB)
Bis heute besteht bei Bund, Ländern und Kommunen das Bedürfnis, die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung im Einzelnen zu steigern. So ist zwar ein Anstieg der Einnahmen in den öffentlichen Haushalten zu verzeichnen, jedoch steigen auch die Ausgaben vehement weiter. Dies erschwert die Budgetplanung für die kommenden Jahre erheblich und macht sie gleichzeitig derart wichtig und unerlässlich. Personalkosten bilden innerhalb der Ausgaben den größten Kostenblock. Deren präzise Planung und Steuerung ist somit eine zentrale Voraussetzung für ein leistungsfähiges und wirtschaftliches Agieren der öffentlichen Verwaltung im Heute und in der Zukunft.
Im Zuge der geforderten Personalausgabenhochrechnung wünschte sich Rheinland-Pfalz als eines der ersten Bundesländer elektronische Unterstützung. ISB konzipierte und realisierte die Anwendung Personalausgabenbudgetierung (PAB), welche eine Hochrechnung der Personalausgaben über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ermöglicht. Auf diese Weise leistet PAB einen wichtigen Beitrag für die Steuerung und Kontrolle der Personalausgaben in der gesamten rheinland-pfälzischen Landesverwaltung.
Inzwischen nutzen auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin die Anwendung. Die Grundlage hierfür bilden die sogenannten „Kieler Beschlüsse“.