Rahmenbedingungen

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Träger

Einrichtung

Anmeldung

Abmeldung

Beiträge

Aufsichtspflicht

Schutzauftrag

Datenschutz

Versicherungsschutz

Tagesablauf

Ausstattungsbedarf

Eingewöhnungszeitplan

Träger

CONET ISB GmbH ist Träger der ISB-Krabbelstube. Für den Betrieb der Einrichtung liegt die Erlaubnis nach § 45 SGB VIII vor. Die durch den Träger zu erfüllenden gesetzlichen Vorgaben sind unter diesem Paragrafen geregelt.

Als freier Träger erhält CONET ISB von der Stadt Karlsruhe finanzielle Zuschüsse. Diese sind nach den „Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ geregelt. CONET ISB ist verpflichtet diese Richtlinien entsprechend zu beachten. 

Einrichtung

  • Betriebskinderkrippe (Alter 1-3 Jahre)
  • 1 Gruppe
  • 10 Plätze (2 Plätze teilbar auf 4 Kinder)
  • VÖ (verlängerte Öffnungszeiten): 32,5 Stunden/Woche
  • Betreuungszeiten: Montag-Freitag 7:45-14:15 Uhr
  • Schließtage ca. 20 Tage/Jahr (Pfingsten, Sommer, Weihnachten, Brückentage)

Anmeldung

Die Anmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen. Eine erste Anfrage kann telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Besuchstermine sind im Rahmen der Anmeldung ebenfalls möglich. Die offizielle Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldesystem für Kindertageseinrichtungen der Stadt Karlsruhe: www.karlsruhe.de/kindergartenanmeldung

Anmeldungen von ISB-Mitarbeitern werden vorrangig behandelt. Falls nicht alle verfügbaren Plätze mit den vorliegenden ISB Anmeldungen besetzet werden können, vergeben wir freie Plätze an externe Kinder. Formalitäten und notwendige schriftliche Dokumente werden nach dem offiziellen Online Anmeldeverfahren ausgehändigt. Diese sollten zeitnah ausgefüllt und unterschrieben an die Einrichtung zurückgehen. Schriftliche Dokumente sind:

  • Vertragsvereinbarung in doppelter Ausführung 
  • Formulare: Datenschutz, IfSG, Bescheinigung über ärztliche Untersuchung, weitere Begleitpersonen, Bankdaten Dauerauftrag

Abmeldung und Übergang in die Folgeeinrichtung

Die Abmeldung sollte erfolgen, sobald bekannt ist, wann das Kind in eine andere Kindertageseinrichtung wechselt. Üblicherweise ist das mit Vollendung des dritten Lebensjahres. Da ein nahtloser Übergang in die Folgeeinrichtung angestrebt wird, kann es sein, dass eine Betreuung in unserer Einrichtung noch über den dritten Geburtstag hinaus erforderlich ist. Dies ist nach Absprache und entsprechend vorhandener Kapazitäten möglich. Mit dem Austritt erlischt automatisch der Betreuungsvertrag. Eine schriftliche Kündigung ist nur notwendig, wenn das Kind vor dem dritten Geburtstag kurzfristig die Einrichtung verlässt. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen vor Monatsende.

Die Auswahl der Folgeeinrichtung obliegt den Eltern. Es gibt unsererseits diesbezüglich keine Form von Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen. In unsere betriebliche Einrichtung kommen Familien aus unterschiedlichen Stadtteilen oder Kommunen. Die Folgeeinrichtungen werden üblicherweise in der Nähe des Wohnortes gewählt.

Den Übergang und die Verabschiedung bereiten wir innerhalb des Betreuungsalltags schon einige Zeit vor dem Wechsel vor. Mit Gesprächen und anhand von Anschauungsmaterial besprechen wir mit dem betreffenden Kind und der ganzen Gruppe den anstehenden Übergang in den „großen Kindergarten“.

Ein Abschiedsfest mit der Aushändigung aller gesammelten Werke des Kindes und den Dokumentationsunterlagen feiern wir am letzten Tag, an dem das Kind unsere Einrichtung besucht. 

Beiträge

Für Nicht-ISB-Mitarbeiter, die in Karlsruhe wohnhaft sind, gilt der gesenkte Beitrag.

Für alle Karlsruher Eltern gilt der Geschwisterkindzuschuss bzw. die trägerübergreifende Geschwisterkindregelung nach den Richtlinien der Stadt Karlsruhe. Diese legen fest, dass Geschwisterkinder in der beitragsniedrigeren Angebotsform kostenfrei sind.

Aufsichtspflicht

Der Mindestpersonalschlüssel beträgt zwei Fachkräfte über den gesamten Betreuungszeitraum. Das Team besteht aus vier Fachkräften. Die Leitung und drei pädagogische Fachkräfte haben jeweils einen unterschiedlichen Arbeitsumfang.  Der Dienstplan sieht vor, dass in der Regel drei Fachkräfte während des Betreuungszeitraums von 32,5 Stunden in der Woche anwesend sind.

Die Aufsichtspflicht für das Betreuungspersonal beginnt mit der Übergabe des Kindes durch die Eltern beim Bringen.

Beim Abholen endet die Aufsichtspflicht mit der Übernahme des Kindes durch die Eltern.

Weitere Personen, die berechtigt sind an Stelle der Eltern das Kind zu bringen oder abzuholen, können auf dem Formular weitere Begleitpersonen schriftlich von den Eltern benannt werden. Für diese Personen gilt beim Bringen und Abholen ebenfalls die beschriebene Aufsichtspflichtregelung. 

Schutzauftrag

 Als Kindertageseinrichtung haben wir die Pflicht das Wohl der Kinder zu schützen. Dies betrifft sowohl das leibliche wie auch das seelische Wohl. Wir achten auf alle Anzeichen, die darauf hindeuten könnten, dass ein Kind sich im Krippenalltag nicht wohl fühlt. Bei Auffälligkeiten kommt dies im Team und auch gegenüber den Eltern zur Sprache. Finden wir keine gemeinsame Lösung für eventuelle Probleme haben wir die Möglichkeit der Unterstützung des Heilpädagogischen Fachdiensts Karlsruhe. In Kooperation mit dieser Institution und den Experten dieses Dienstes erhalten wir für Schwierigkeiten, die im Betreuungsalltag zur Belastung werden könnten, beratende Unterstützung.

Ein detailliertes „Konzept zum Schutz vor Gewalt (§ 45 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII)“ ist inzwischen für alle Kindertageseinrichtungen verpflichtend. Dies ist noch in Arbeit und wird als Anlage unserem bestehenden Konzept beigefügt werden.

Datenschutz

Wir verpflichten uns alle persönlichen Daten zu schützen. Die Verwendung von Daten zum Zwecke der pädagogischen Arbeit und der Öffentlichkeitsarbeit sind ausführlich im Formular Datenschutz geregelt.

Versicherungsschutz

Die in unserer Einrichtung betreuten Kinder sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII unfallversichert.

Tagesablauf

Informieren Sie sich über unseren Tagesablauf.

Ausstattungsbedarf

Was die Kinder von zu Hause mitbringen:

  • Zum Essen: Frühstück (z.B. Müsli, Obst, Brot), Mittagessen (selbstgekochte Mahlzeit oder Kinderfertiggericht zum Aufwärmen in der Mikrowelle), Trinkflasche oder Becher mit Deckel, Lätzchen.
  • Für die Hygiene: Ein kleines Handtuch für die Hände, ein großes Handtuch als Wickelunterlage, Windeln, feuchte Tücher oder Einmalwaschlappen, Wundschutzcreme in der Tube.
  • Zum Schlafen: Ein Laken für die Matratze, eine Decke zum Zudecken oder ein Schlafsack, „Einschlafhilfen“ wie Schnuller, Kuscheltuch oder Kuscheltier.
  • Zum Anziehen: Anti-Rutsch Socken, Wechselwäsche, eventuell Schlafwäsche, Buddelhose.

Eingewöhnungszeitplan

Wir empfehlen allen Eltern rechtzeitig vor dem Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit mit der Eingewöhnung zu beginnen.

  • Ca. vier Wochen planen wir für eine umfängliche Eingewöhnung ein.
  • Die erste Phase der Eingewöhnung von ca. zwei Wochen erfordert die Anwesenheit eines Elternteils. In den ersten Tagen bleibt die Mutter oder der Vater gemeinsam mit dem Kind in der Einrichtung. Die Aufenthaltsdauer beträgt ca. zwei Stunden. An den darauffolgenden Tagen verlässt das Elternteil für kurze Zeit die Räumlichkeiten; zuerst für wenige Minuten, dann bis zu einer Stunde.
  • Die zweite Phase von weiteren zwei Wochen dient dazu, die Anwesenheit des Kindes ohne Elternteil in der Einrichtung langsam zu steigern. In den ersten Tagen ist der Zeitraum auf 2-3 Stunden begrenzt. Am Ende der Eingewöhnungszeit bleibt das Kind über den gesamten Betreuungszeitraum in der Einrichtung.

Nach vier Wochen ist die Eingewöhnung üblicherweise abgeschlossen.

Die Zeitspanne kann eventuell auch etwas länger dauern, sie kann aber auch kürzer sein. Wichtig ist, dass die Eingewöhnung für alle Beteiligten als möglichst stressfrei erlebt wird. Dabei spielt der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle.