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Träger
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Personal
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Ausstattungsbedarf
Eingewöhnungszeitplan
CONET ISB GmbH ist Träger der ISB-Krabbelstube. Für den Betrieb der Einrichtung liegt die Erlaubnis nach § 45 SGB VIII vor. Die durch den Träger zu erfüllenden gesetzlichen Vorgaben sind unter diesem Paragrafen geregelt.
Als freier Träger erhält CONET ISB von der Stadt Karlsruhe finanzielle Zuschüsse. Diese sind nach den „Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ geregelt. CONET ISB ist verpflichtet diese Richtlinien entsprechend zu beachten.
Die Anmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen. Eine erste Anfrage kann telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Besuchstermine sind im Rahmen der Anmeldung ebenfalls möglich. Die offizielle Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldesystem für Kindertageseinrichtungen der Stadt Karlsruhe: www.karlsruhe.de/kindergartenanmeldung
Anmeldungen von ISB-Mitarbeitern werden vorrangig behandelt. Falls nicht alle verfügbaren Plätze mit den vorliegenden ISB Anmeldungen besetzet werden können, vergeben wir freie Plätze an externe Kinder. Formalitäten und notwendige schriftliche Dokumente werden nach dem offiziellen Online Anmeldeverfahren ausgehändigt. Diese sollten zeitnah ausgefüllt und unterschrieben an die Einrichtung zurückgehen. Schriftliche Dokumente sind:
Die Abmeldung sollte erfolgen, sobald bekannt ist, wann das Kind in eine andere Kindertageseinrichtung wechselt. Üblicherweise ist das mit Vollendung des dritten Lebensjahres. Da ein nahtloser Übergang in die Anschlusseinrichtung angestrebt wird, kann es sein, dass eine Betreuung in unserer Einrichtung noch über den dritten Geburtstag hinaus erforderlich ist. Dies ist nach Absprache und entsprechend vorhandener Kapazitäten möglich. Mit dem Austritt erlischt automatisch der Betreuungsvertrag. Eine schriftliche Kündigung ist nur notwendig, wenn das Kind vor dem dritten Geburtstag kurzfristig die Einrichtung verlässt. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen vor Monatsende.
Für Nicht-ISB-Mitarbeiter, die in Karlsruhe wohnhaft sind, gilt der gesenkte Beitrag.
Für alle Karlsruher Eltern gilt der Geschwisterkindzuschuss bzw. die trägerübergreifende Geschwisterkindregelung nach den Richtlinien der Stadt Karlsruhe. Diese legen fest, dass Geschwisterkinder in der beitragsniedrigeren Angebotsform kostenfrei sind.
Der Mindestpersonalschlüssel beträgt zwei Fachkräfte über den gesamten Betreuungszeitraum. Das Team besteht aus vier Fachkräften. Die Leitung und eine Fachkraft decken mit ihrem Arbeitsumfang den kompletten Betreuungszeitraum von 32,5 Stunden ab. Zusätzliche ist täglich eine dritte Fachkraft während der Kernbetreuungszeit anwesend. An zwei Wochentagen ist eine Fachkraft in Ausbildung, im Rahmen des praktischen Ausbildungsteils in der Einrichtung tätig.
Die Aufsichtspflicht für das Betreuungspersonal beginnt mit der Übergabe des Kindes durch die Eltern beim Bringen.
Beim Abholen endet die Aufsichtspflicht mit der Übernahme des Kindes durch die Eltern.
Weitere Personen, die berechtigt sind an Stelle der Eltern das Kind zu bringen oder abzuholen, können auf dem Formular weitere Begleitpersonen schriftlich von den Eltern benannt werden. Für diese Personen gilt beim Bringen und Abholen ebenfalls die beschriebene Aufsichtspflichtregelung.
Wir verpflichten uns alle persönlichen Daten zu schützen. Die Verwendung von Daten zum Zwecke der pädagogischen Arbeit und der Öffentlichkeitsarbeit sind ausführlich im Formular Datenschutz geregelt.
Die in unserer Einrichtung betreuten Kinder sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII unfallversichert.
Informieren Sie sich über unseren Tagesablauf.
Was die Kinder von zu Hause mitbringen:
Wir empfehlen allen Eltern rechtzeitig vor dem Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit mit der Eingewöhnung zu beginnen.
Nach vier Wochen ist die Eingewöhnung üblicherweise abgeschlossen.
Die Zeitspanne kann eventuell auch etwas länger dauern, sie kann aber auch kürzer sein. Wichtig ist, dass die Eingewöhnung für alle Beteiligten als möglichst stressfrei erlebt wird. Dabei spielt der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle.